WHISKYTRAIN® – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Veranstalter des Whiskytrain® (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und den teilnehmenden Gästen (nachfolgend „Gast“ genannt).

 

  1. Veranstalter
    Der Veranstalter ist The Single Malt Shop, ein Profitcenter der Loch Morat GmbH mit Sitz in 3280 Murten, Hauptgasse 36
  2. Berechtigung zur Teilnahme
    Zur Teilnahme am Whiskytrain® sind alle Personen, welche am Durchführungsdatum mindestens 18 Jahre alt sind. Der Veranstalter und seine Transportpartner haben das Recht, Fahrgästen bei Nichtbeachtung von Regeln und Anordnungen die Mitfahrt zu verweigern, im gegebenen Fall auch während der Fahrt bzw. bei einem geeigneten Zwischenhalt. Für daraus sich ergebende Folgen (Verspätungen, Personen- und Sachschäden, etc.) wird der betroffene Gast vollumfänglich haftbar gemacht. Der Gast verliert in diesem Fall sein Transportrecht und hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz.
  3. Veranstaltung
    Die Veranstaltung «Whiskytrain®» beinhaltet eine Bahnreise, in der Regel im Dreiseenland. Der Veranstalter ist bezüglich Streckenwahl, Start- und Zielbahnhöfe, Zwischenhalte, Dauer der Veranstaltung, Rollmaterial, etc. absolut frei.
  4. Reservation
    Die Reservation für Anlässe des Whiskytrain® erfolgt ausschliesslich über www.whiskytrain.ch und wird erst ab Bezahlung mit Post- oder Kreditkarte bzw. Bankzahlung gültig.
  5. Platzierung
    Technische Defekte, Witterung, etc. können dazu führen, dass anderes Rollmaterial eingesetzt werden muss als ursprünglich geplant. Wir garantieren jedem Gast, der eine Platzbestätigung erhalten hat, einen Sitzplatz. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug (inkl. Lokomotive) oder eine bestimmte Platzierung – weder in Bezug auf den Wagen noch in Bezug auf die in der Bestätigung zugewiesene Platznummer. Gäste, welche sich einzeln anmelden, jedoch als Gruppe platziert werden möchten sind gehalten, den Wunsch auf gemeinsame Platzierung bei der Reservation in geeigneter Form zu kommunizieren. Der Veranstalter versucht, Gruppenplatzierungen zu berücksichtigen; es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine gemeinsame Platzierung von Gruppen.
  6. Bezahlung
    Die Bezahlung der Tickets erfolgt unmittelbar in der Anmelderoutine mittels Post- oder Kreditkarte, in Einzelfällen auf Rechnung mit Bezahlung auf das Konto. Mit der Bezahlung des bestellten oder der bestellten Tickets akzeptiert der Gast die vorliegenden AGB.
  7. Verbindlichkeit
    Der Kauf eines oder mehrerer Tickets ist verbindlich – eine Rückgabe ist mit folgenden Kosten verbunden:
    – bis 60 Tage vor dem Anlass: kostenfrei
    – bis 45 Tage vor dem Anlass: 50% des Ticketpreises
    – weniger als 45 Tage vor dem Anlass: 100% des Ticketpreises
    Eine allfällige Rückerstattung ist nur möglich, wenn das oder die bereits erhaltene/n Ticket/s absolut unversehrt ist/sind – einschliesslich Gutscheincode – und innert der vorgegebenen Zeit dem Veranstalter zurückgeschickt worden ist/sind.
  8. Übertragbarkeit
    Die Tickets sind unpersönlich und übertragbar.
  9. Allgemeine Informationen
    Der Gast, welcher die Tickets für andere Gäste bestellt und empfängt, ist verantwortlich für die Weitergabe der Informationen an die mitreisenden Gäste. Es ist gegebenenfalls verpflichtet, dem Veranstalter die Namen, Adressen, Mailadressen und Handynummern seiner mitreisenden Gäste bekanntzugeben. Die Informationen werden von Seiten des Veranstalters per Mail und/oder per Post versandt.
  10. Versicherung
    Die Versicherung ist Sache des Gastes. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung und insbesondere jede Haftung ab.
    Schäden, welche durch bahntechnische Vorkommnisse verursacht werden (z. B. Entgleisung, Kollision, technische Mängel, etc.) sind von Seiten der durchführenden Bahnpartnern abgedeckt.
  11. Durchführung der Veranstaltung
    Die Veranstaltung findet an den publizierten Daten bei jeder Witterung statt.
    In aussergewöhnlichen Fällen (z. B. Personenunfall, Streckensperrung, Anordnung der Betreiberin, Infrastruktur der Strecke, behördliche Anordnungen, etc., ist der Veranstalter berechtigt oder gar verpflichtet, den Anlass abzubrechen bzw. gar nicht erst zu beginnen. Bei Abbruch der Veranstaltung oder behördlich angeordnetem Veranstaltungsverbot – aus welchen Gründen auch immer – besteht von Seiten des Gastes kein Anrecht auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. Es besteht von Seiten des Veranstalters keine Verpflichtung auf Rücktransport zum Startbahnhof. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter können nicht erhoben werden.
  12. Bildmaterial
    Der Veranstalter engagiert Fachleute, welche die Stimmung des Anlasses fotografieren und/oder filmen. Dieses Bildmaterial ist Eigentum des Veranstalters. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass das Bildmaterial von Seiten des Veranstalters verwendet werden (Publikation auf www.whiskytrain.ch, Facebook, Fachpresse, etc.) und an Partner, Zulieferer, etc., des Whiskytrain® weitergegeben werden kann.
  13. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand gilt als vereinbart: Murten. Die Unternehmenssprache ist Deutsch – allfällige Rechtsansprüche müssen in deutscher Sprache formuliert sein.

Murten, 4. August 2022